Barmstedt als „Gutshof“ und „Kirchspiel“ in der Urkunde des Erzbischofs Adalbero (1140)
Barmstedts erste Erwähnung fällt zusammen mit der Eroberung des heutigen Ostholsteins durch sächsische Ritterheere, die nicht nur die dortige slawische Herrschaft der Abodriten, bestehend aus Fürstentümern der Wagrier und Polaben, beendete, sondern auch dazu führte, dass die hier bisher einheimische Bevölkerung teils getötet, teils vertrieben, teils völlig entrechtet wurde. Gleich nach dem Krieg setzte die Kolonisierung dieses jetzt fast menschenleeren Gebietes ein, was dem neuen Grafen, Adolf II. von Schauenburg, einen großen Machtzuwachs bescherte, sächsischen Rittern neue Grundherrschaften verschaffte, darüber hinaus große Migrationsschübe aus Holstein, Stormarn, Flandern, Holland, Utrecht, Westfalen und Friesland in Richtung Ostseeküste erzeugte, da überall Bauern und Handwerker für diese Kolonisierung geworben wurden.
Neben dem Zuwachs an weltlicher Macht für den Grafen und die Ritter wurde jetzt auch die kirchliche Verwaltung in Nordelbien neu aufgebaut. Da die Gefahr der Angriffe durch die Abodriten gebannt war, stellte der zuständige Erzbischof Adalbero (Adalbert II.), Erzbischof von Bremen von 1123 bis 1148, in den Jahren 1130-40 das Hamburger Domkapitel wieder her. Dadurch kam es zur ersten schriftlichen Beurkundung der Existenz Barmstedts, die bis heute erhalten ist. Es ist eine Urkunde von Erzbischof Hartwig, entweder dem direkten Nachfolger Adalberos, der von 1148 bis 1168 dieses Amt bekleidete, oder dem zweiten Erzbischof dieses Namens (1204-1207), in der er dessen Privilegerteilung an die Hamburgische Kirche bestätigt und in dessen Urkunde die des Adalbero abschriftlich enthalten ist. Leider enthalten weder Hartwigs Original noch die Abschrift von Adalbero ein Datum, so dass die Datierung 1140 auf Vermutungen beruht. Zur neueren Forschung siehe auch den Aufsatz von Jürgen Reetz.
Die Hamburger erhielten dadurch vom Bremischen Erzbistum verschiedene Pfründe, also Einnahmen und Rechte in Stormarner, Holsteiner und Dithmarscher Kirchspielen zugesichert. U. a. wurden die drei Hamburg am nächsten gelegenen Gutshöfe der Kirche übereignet: „der Hof (curtis) in Eppenthorp, der Hof in Reinlage (Rellingen) und der Hof in Barmitste mit allem Zubehör, Äckern, Leibeigenen, Wiesen, freien Plätzen, Wäldern, Weiden, Gewässern, Mühlen, Zehnten und allen anderen Nutzungen, die sich als Steuern ihrer Präbenden eignen … und den ganzen Zehnten „von den beiden Parochien (Kirchspielen) Ethelingstede (Tellingstedt) und Barmetstede übereignet.“ Da sich im Hochmittelalter die Geldwirtschaft noch nicht durchgesetzt hatte, war dieses System der Präbenda bzw. Pfründe die einzige Möglichkeit, Ämter mit einem Einkommen zu versehen. Kirche und Adel konnten meist nur aus diesen Rechten ihren Reichtum beziehen. Das Hamburger Domkapitel erhielt seine Abgaben entsprechend auch meist nicht in Geld, sondern in Sachleistungen wie Getreide, Mehl, Vieh oder Holz, das dann durch Beauftragte zu festgesetzten Terminen eingezogen wurde.
Barmstedt wird hier mit den Begrifflichkeiten curtis (Hof) und parochie (Kirchspiel] erwähnt. Curtis bezeichnet im mittelalterlichen Latein einen befestigten Wirtschaftshof, Gutshof oder Fronhof, auch Gerichtshof. Zu einem Hof gehörte eine Siedlung für seine zum Frondienst verpflichteten Bauern (Bauleute) sowie Wirtschaftsgebäude. Gemäß der damaligen Betrachtungsweise wurden die Dienstleistungen der Bauern wie andere Besitztümer betrachtet und einfach übereignet, zusammen mit Grundstücken, Mühlen, Flüssen und Steuern.
Ob der Hof sich in der Nähe der Kirche oder – was näher liegt – bei der wahrscheinlich auf den Krückauinseln gelegenen – in den Quellen aus dieser Zeit aber nicht erwähnten – Burg gelegen hat, ist nicht klar. (Genaueres bei: Theilig 1980) Man kann aber sicherlich davon ausgehen, dass mit den erwähnten Mühlen zwei Wassermühlen an der Krückau gemeint sind, einmal die heute noch existierende Wassermühle unterhalb Barmstedts am heutigen Standort bei den Krückauinseln und die im 19. Jahrhundert aufgegebene vor dem Dorf Elmshorn. Der Stau, der zur Anlage der Wasserburg bei Barmstedt wichtig war, war ebenso eine der entscheidenden Voraussetzungen für den Betrieb einer Wassermühle.
Herkunft des Namens Barmitste – Barmetstede – de Barmizstide – de Barmstide – Barmetstede – de Barmestide – Barmstedt: Alt- und mittelhochdeutsch bedeutete „barm“ Schoß und „stedt“ Stätte, also sichere, durch Wald, Wasser oder Sumpf geschützte Siedlungsstätte, eventuell auch Wohnstätte bei einer Anhäufung oder Erhebung. Der Bestandteil „-stedt“ ist bei sächsischen Siedlungen häufig und bedeutete Wohnstätte. Es muss hier allerdings auch darauf hingewiesen wird, dass von verschiedenen Autoren spekuliert wurde, dass die Ritter von Barmstede diesen Namen aus dem Bremischen mitbrachten und dem Hof damit erst den Namen gaben.
Die St. Margarethenkirche in Barmstedt
Aus dem mit „Barmetstede“ verbundenen Begriff parochie, zu deutsch Kirchspiel (kerspel) lässt sich ableiten, dass zum Hof Barmitste sowohl eine Siedlung als auch eine Kirche gehörten. Deren Standort lässt sich zweifelsfrei klären, da Ausgrabungen im Jahre 1968 die Grundmauern der alten romanischen St. Margarethen-Kirche zu Tage förderten. Barmstedt gehört damit zu den ältesten Kirchspielen Stormarns und Holsteins. Da die Besiedelung zur damaligen Zeit noch sehr dünn war – nur ein kleiner Teil der Fläche wurde schon landwirtschaftlich genutzt – waren diese Ur-Kirchspiele flächenmäßig noch sehr ausgedehnt. Die Barmstedter Kirche hatte nur 130 qm Grundfläche (heute 420 qm), obwohl sie über viele Jahrhunderte der Mittelpunkt einer sehr großen Gemeinde gewesen war. Zum Urkirchspiel Barmstedt gehörten damals z. B. auch Elmshorn, das erst Mitte des 14. Jahrhunderts abgetrennt wurde, und Hörnerkirchen, das 1752 eigenständig wurde. Es gibt von der alten Kirche keine Abbildung. Die einzige bildliche Darstellung findet sich im rechts wiedergegebenen Ausschnitt aus der Landkarte von Daniel Frese von 1588 im Schloss Bückeburg, der Residenz der zu dieser Zeit hier regierenden Grafen von Schauenburg. Sie stellt allerdings ziemlich sicher nur eine Schemazeichnung dar und gibt neben dem „Haus Barmstedt“ auf den Inseln in der Krückau und dem zugehörigen Kirchdorf alle Besitzungen des Grafen in seiner Grafschaft Pinneberg prachtvoll wieder. Nach Grabungsbefund könnte die Barmstedter Kirche allerdings den sogenannten Vicelin-Kirchen in Ost-Holstein ähnlich gewesen sein, nur kleiner.
Wann die erste Kirche in Barmstedt erbaut wurde, bleibt ungewiss. Die Behauptung, dass sie schon 936 existierte, wurde u.a. von Bolten (1791), Rauert (1830) und Holst (1935) aufgestellt. Sie ist aber weder durch Urkunden, verlässliche Quellen noch durch archäologische Hinweise gestützt und beruht auf Vermutungen und mündlichen Überlieferungen ungewisser Herkunft. Bubbe verweist darauf, dass – auch wenn schon im 10. Jahrhundert eine Kirchengründung stattgefunden haben sollte – sie die kriegerischen Zeiten des 10. und 11. Jahrhunderts kaum überstanden haben dürfte. (Bubbe, S.20)
Sicher ist die Existenz einer Barmstedter Kirche erst für 1140 durch die obige Urkunde belegt. Als 1968 die jetzige Heiligen-Geist-Kirche zu ihrem 250-jährigen Jubiläum grundlegend renoviert werden sollte, wurde u. a. auch der Fußboden entfernt. Dabei konnten durch Grabungen des Archäologischen Denkmalsamtes die Grundmauern der alten St. Margarethenkirche freigelegt werden. Es handelte sich demnach um eine typisch romanische Kirche mit Gemeindeteil, dem „Schiff“, und Altarraum, dem „Chor“, verbunden durch einen Chorbogen. Das Schiff maß 6,40 x 13,70 m, der Chor 5,30 x 8 m. Die Breite des Schiffs entsprach dem Zwischenraum zwischen der heutigen Nord- und Südempore, deren Pfosten auf den Grundmauern stehen. Der Chor reichte vom heutigen Quergang bis zum Kanzelaufgang. Ursprünglich endete der Chor in einer halbrunden Apsis (Zeichnung A), die dann später durch eine gerade Ostmauer ersetzt worden ist (Zeichnung B). Der älteste Fußboden, der zur Apsis gehörte, lag einen Meter tiefer als der zweite und war mit Kopfsteinen gepflastert. Die Mauern waren im Gipsgussverfahren errichtet. Der Grundriss entspricht fast der Bosauer (Dom-)Kirche, die 1151 auf Anregung von Bischof Vicelin erbaut wurde und etwa um 1200 ihren heutigen Grundriss erhalten hat. Diese Bischofskirche hatte damals noch einen runden Turm, war allerdings größer als die Barmstedter Kirche. Auch die Bosauer Mauern waren im Gipsgussverfahren hergestellt.
Die alte St. Margarethenkirche wurde nach einem Brand im Kaiserlichen Krieg 1627 zerstört und nur notdürftig wieder aufgebaut. In ihr gab es bis 1682 keine Orgel.
In den letzten Jahren der Freien Reichsgrafschaft Rantzau, im Jahr 1717, wurde die alte Kirche abgerissen und durch die heutige Heiligen-Geist-Kirche ersetzt. In diesen Neubau sind Turm und Westmauer der alten St. Margarethenkirche einbezogen worden, der Turm wurde inzwischen allerdings mehrere Male überarbeitet bzw. ummantelt.
Ausführliche Darstellung zur Geschichte der Kirche von Bernhard Theilig
Kriegszüge und Herrschaftspolitik zur Zeit Barbarossas und Heinrich des Löwen im Norden
Burg Segeberg: Nach der Eroberung und zur Konsolidierung seiner Herrschaft in Wagrien ließ Adolf II. die Siegesburg auf dem Kalkberg 1142 wieder aufbauen. Sie war ursprünglich vom dänischen Herzog Knud Laward gegründet worden, dann vom ersten Schauenburger, Adolf I., zerstört und unter Kaiser Lothar 1134 als strategische Position gegen die Wenden wiederaufgebaut worden, dann aber abgebrannt. Eine weitere und in der Folge sehr viel wichtigere Gründung war 1143 Burg und Stadt Lübeke, die bald wegen ihrer Lage in Ostseenähe und der Eroberung, Christianisierung und Befriedung Wagriens und Polabiens sehr erfolgreich Kaufleute anzog. 100 Jahre später wurde sie dann zum Ausgangspunkt der Ostwanderung deutscher Kaufleute in das Ostseegebiet.
Die Ära Heinrichs des Löwen und Barbarossas – Der neue, noch sehr junge, aber schon mächtige Herzog von Sachsen, Heinrich, der 1152 auch die Wahl seines Cousins Friedrich (Barbarossa) zum deutschen König und Kaiser unterstützte und von ihm dafür 1156 mit Bayern belehnt wurde, förderte mit Hilfe des Missionars Vizelin die Christianisierung im eigenen nordelbischen Gebiet und die planmäßige Entwicklung seiner eigenen Gebiete. Lübeck bedrohte dabei seine handelspolitischen Ziele im Ostsee-Nordsee-Handel, die er mit seiner eigenen Stadt Bardowick verfolgte. Deshalb bemühte er sich bald darum, Adolf II. das gerade gegründete Lübeck zu entreißen. U. a. bestand seine „Überzeugungspolitik“ darin, Lübeck die Marktrechte zu entziehen und die lukrativen Salzquellen in Oldesloe, die in Konkurrenz zu seinem Lüneburg standen, zu verstopfen. 1159 händigte ihm Adolf II. Lübeck aus. Gotländische und andere nordeuropäische Kaufleute erhielten jetzt Handelsprivilegien und der Bischofssitz für Wagrien wurde schon 1160 von Oldenburg dorthin verlegt. Auf ähnliche Art gründete er in Bayern 1157 die Stadt München. Er hatte auch vorher schon mit derartigen Methoden erreicht, dass die Stader Grafschaftsrechte, u.a. an den Elbmarschen und Dithmarschen, nach der Ermordung des letzten Stader Grafen an ihn fielen und nicht an das Bremer Erzbistum, wie vom erbberechtigten Bruder gewünscht. Er hatte dafür, während noch das Schiedsgericht darüber tagte, den Erzbischof Adalbero gefangen genommen, bis der auf die Grafschaft verzichtete. Heinrich berief sich auf ein neues Verständnis der Rechte eines Herzogs, wonach beim Tod des letzten Lehnsnehmers in einer Erbfolge das Lehen an den Lehnsherrn, in diesem Falle an ihn, den Herzog, zurückfalle.
Von 1147 bis 1149 fand der Zweite Kreuzzug gegen die nach wie vor bestehende islamische Herrschaft im vorderasiatischen Raum statt. Zwar war nach dem ersten Kreuzzug und der Errichtung christlicher Königreiche der Handel mit den begehrten Gewürzen und Handelswaren aus Asien im Mittelmeerraum jetzt unter die Kontrolle der Seestädte Venedig und Genua gekommen, die Bedrohung dieser Staaten durch muslimische Fürsten bestand aber weiterhin. Unter Führung von Kaiser Konrad III. und König Ludwig VII. von Frankreich scheiterte dieser Kriegszug aber schon in Kleinasien an den überlegenen Seldschuken.
Wendenkreuzzug: Der mit ähnlicher religiöser Begründung 1147 – also gleichzeitig – geführte nächste Eroberungskrieg gegen die Slawen, diesmal gegen die Elbslawen (Wenden) zwischen Elbe, Trave und Oder im heutigen Mecklenburg, verlief für die christlichen Heere dagegen erfolgreich. An ihm nahmen sächsische, dänische und polnische Heere unter der Führung u. a. von Heinrich dem Löwen, seinem unterlegenen Rivalen um das Herzogtum Sachsen, Albrecht dem Bären (auch Eroberer der Mark Brandenburg), Graf Adolf II. und Erzbischof Adalbero von Bremen und Hamburg teil. Der Aufruf zu diesem Feldzug – den der Zisterzienser-Abt und Mystiker Bernhard von Clairvaux verfasst hatte – enthielt ideelle und religiöse Gründen, hatte seine Ursachen aber wohl v. a. in einem gesteigerten Siedlungsbedürfnis wegen zunehmender Bevölkerungszahl, „Landnahme“-Chancen – also der Aussicht auf Reichtum und Herrschaftsausdehnung sowie in bisherigen Misserfolgen bei der nachhaltigen Christianisierung der Wenden.
Mit Adolf II. mussten auch die holsteinischen und stormarnischen Gefolgsleute – wohl auch aus Barmstedt – ziehen. Der Graf spielte jedoch eine widersprüchliche Rolle. Denn er hatte wegen seiner Siedlungen im wendischen Gebiet ein Bündnis mit dem mecklenburgischen Abodritenfürsten Niklot geschlossen, musste aber als Lehnsmann mit Heinrich ziehen. Niklot blieben die Angriffsvorbereitungen nicht verborgen und er machte einen Präventivangriff gegen Lübeck und die umliegenden sächsischen Siedlungen, was dem Kreuzzugsaufruf neue Nahrung gab. Der Feldzug konnte jetzt gegen das gesamte Wendengebiet beginnen, die unterlegenen Slawen beriefen sich in der Hoffnung auf Verschonung dabei auf ihr von den Sachsen angezweifeltes Christentum. Der Kreuzzug endete entsprechend nicht mit der totalen Unterwerfung der Wenden, sondern mit ihrer formalen Christianisierung und einem jetzt offiziell anerkannten Machtanspruch Heinrichs und Albrechts gegenüber den Slawen. In der Folge wurden die Bistümer Havelberg, Brandenburg, Oldenburg und Mecklenburg wiederhergestellt, neue eingerichtet, Klöster und Kirchen gegründet und heidnische Heiligtümer zerstört. Die Slawen mussten von jetzt an regelmäßig Messen besuchen.
Die inzwischen in Machtgebaren und Prunk von weltlicher Herrschaft kaum noch zu unterscheidende päpstliche Kirche erhielt in dieser Zeit in den Katharern, einer großen religiösen Laienbewegung, eine mächtige Opposition. Sie breitete sich in Südfrankreich und Oberitalien schnell aus, später auch im Rheinland (1143 Köln), Österreich, Spanien, England und Skandinavien. Von Norddeutschland ist hier nichts bekannt. Die römische Kirche ging bald gegen diesen inneren Feind vor und vernichtete die Bewegung bis 1310 mit brutaler Gewalt. Bis 1227 wurden im Albigenserkreuzzug die adligen Katharer in Südfrankreich militärisch geschlagen und nach flächendeckender Einführung des Inquisitionsverfahrens deren letzte Festung 1243/1244 Montségur eingenommen, die Überlebenden verbrannt. Das Gleiche geschah 1276 in Sirmione am Gardasee. Hier wurden die Überlebenden in der Arena des nahegelegenen Verona verbrannt.
Ende des 12. Jahrhunderts entstand ebenfalls in Südfrankreich die Bewegung der Waldenser als Gemeinschaft religiöser Laien. Sie wurden ebenso wie die Katharer von der Kirche als Häretiker verfolgt und oft mit Ketzern, Hexen, Zauberern gleichgesetzt.
Die Ritter von Barmstede ab 1149
Die Familie der Barmstedes tritt in Urkunden zum ersten Mal in der Person des Heinricus advocatus de Barmizstide im Jahr 1149 auf. Als Vasall Adolfs II. wird dieser Heinrich I. von Barmstede in einer Urkunde des sächsischen Herzogs Heinrich des Löwen als Zeuge aufgeführt. Er war zu dieser Zeit offenbar gräflich schauenburgischer Vogt des Ortes und des Kirchspiels Barmstedt (Neuschäffer, S. 2) oder nach anderen Quellen Vogt für das Domkapitel Hamburg. Die Herkunft der Familie ist unbekannt, sie gehören aber mit wenigen anderen ritterschaftlichen Familien in der Mitte des 12. Jahrhunderts zum alteingesessenen Landadel. Sie werden in der Urkunde aufgeführt unter den „nobilibus et ministerialibus e numero Holsatorum“ (Domini, Nobiles, Edelfreie) mit großem Grundbesitz in Stormarn (Barmstedt, Elmeshorn, Uetersen) und in Dithmarschen und sind Gefolgsleute und Ratgeber der Schauenburger Grafen. Da sie auch bei der Aufstellung des Heerbannes mitgewirkt haben, wird Heinrich mit seinen Knappen am Wendenkreuzzug teilgenommen haben. Sie waren teils verschwägert mit den Overboden, den Vorsitzenden der Gaugerichte und Heerführer, standen also gesellschaftlich mit ihnen auf einer Stufe. Gleichzeitig waren sie Advocati im Dienst des Erzbistums Bremen (Advocati bedeutete Schutz- und Schirmvogt der Kirche (Bubbe, S. 30)) und verwalteten für ihr Gebiet deren Grundbesitz – also u. a. die „curtis in Barmitste“ und die Einkünfte – u. a. den Zehnten des Barmstedter Kirchspiels – für das Domkapitel in Hamburg.
Die Herrschaft der Erzbischöfe von Bremen und Hamburg hatte sich bis 1104 noch bis nach Skandinavien erstreckt. Seit der Errichtung des Erzbistums Lund in Schweden waren sie aber nur noch bis zur Eiderlinie zuständig. Umso aktiver kümmerten sie sich um Ausbau und Erhaltung ihrer Macht. Adalbero hatte mit Vizelin die Missionierung der Wenden betrieben, dann nach Aufständen am Wendenkreuzzug teilgenommen. Als der von Lothar von Supplingenburg nach Hamburg geholte Adolf von Schauenburg 1111 mit der Grafschaft Stormarn-Holstein belehnt wurde, konnte er durchsetzen, dass Dithmarschen und die Elbmarschen unter seine Herrschaft fielen. Die Grafen von Stade hatten dadurch ihn als Lehnsherrn.
Die Ritter von Barmstede besaßen Grundbesitz in beiden Territorien: neben Barmstedt in Glinde, Uetersen, Asseburch, Öllerloh, Osterbruk, Murla, Lohe, Clinge, Bauland, Horst, Krempe, Grevenkop, Rellingen, Gorieswerder, Haselau, Willenscharen, Appen, Bunbüttel, Haale, Blomendale, Mönkerecht, Evenwisch, Hainholz. Sie gingen ab 1257 in die Ministerialität unter den Erzbischöfen, wobei sie Vögte des Gutes Haseldorf wurden. Dadurch kam es zwischen den beiden Polen – Gefolgschaft gegenüber den Grafen vs. Lehnspflicht gegenüber den Bischöfen – im 13. Jahrhundert zu Spannungen bis zu Fehden (1259 und 1282), die wohl am Ende auch den Untergang der Familie der Barmstedes verursachten.
Die Barmstedes waren mächtige Grundherren und prägten die Gegend wie die Grafen, Erzbischöfe und das Domkapitel. Sie haben möglicherweise die Burg auf der heutigen Schlossinsel angelegt und zwei weitere beim heutigen Uetersen. Es existieren jedoch auch mündliche Überlieferungen, nach denen das Schloss bzw. die Burg an der Aubrücke in der heutigen Austraße gelegen hat, näher an Kirche und Dorf also. Der Ort, wo heute die „Grüne Wolke“ residiert, hat früher „Auf dem Schloßplatz“ geheißen, später einfach „dat Schlott“. Nach Seestern-Pauly (1822) hat auf der Krückauinsel zunächst ein Jagdschloss gestanden und nach Dankwerth (1652) wurde das Haus, das 1652 noch dort stand, 1270 von einem Schauenburger gebaut. (Bubbe, S. 33f) Über die erste Bebauung wie über die Frage, ob die Inseln und der Stau künstlich angelegt worden sind, gibt es bisher nur Mutmaßungen.
Burganlage auf den Krückauinseln: Für die Annahme, dass auf den Krückauinseln früh eine Burg gestanden hat, spricht manches. Dass bei Barmstedt eine existiert hat, ist mittlerweise nahezu unbestritten. Über den Ort allerdings sind sich nicht alle Experten einig. Neuschäffer, Dähn und Risch z.B. gehen davon aus, dass die Barmstedes oder zumindest die Schauenburger ab Mitte des 14. Jahrhunderts oberhalb des heutigen Mühlenstaus, dessen genaue Entstehung bisher nicht geklärt ist, eine Wasserburg auf den drei Krückauinseln (heutige Schloßinsel) besaßen, da die Insellage innerhalb des Sumpfgebiets der mäandrierenden Krückau gute Verteidigungsmöglichkeiten bot. Er beschreibt den Forschungsstand folgendermaßen:
„Danach bestand Burg Barmstedt aus zwei Hügeln, von denen der westliche (Durchmesser 40-50 Meter) vermutlich in Analogie zu anderen bekannten holsteinischen Anlagen die Funktion der Vorburg (Standplatz der Wirtschaftsgebäude) hatte, während der zweite, östliche (Durchmesser 50-60 Meter) höchstwahrscheinlich die Funktion des Turmhügels besaß. Auf diesem stand vermutlich ein mehrstöckiges Turmgebäude, dessen Aussehen und Größe aber nicht bekannt sind. Beide Hügel waren von einem 10-12 Meter breiten Graben mit vorgelagertem 10-12 Meter breiten Wall umgeben, vor welchem sich ein weiterer Wassergraben von circa 15 Meter Breite befand. Damit ist die relativ große Gesamtanlage, die in O-W-Richtung 200 Meter, in N-S-Richtung 140 Meter mißt, als typische Turmhügelburg (Motte) zu bezeichnen.“ Er rechnet zu dieser Anlage auch eine Mühle. (Risch, S. 167) Man darf sich die Adelssitze der damaligen Zeit nicht als besonders imposant vorstellen, schon gar nicht im norddeutschen Tiefland. Erst in der Renaissance im 15. und 16. Jahrhundert verloren sie ihre hauptsächliche Funktion als Befestigungsanlage und wurden zu repräsentativen Schlössern. Der adlige Burgherr wohnte mit seiner Familie nicht in dem Turm, sondern gewöhnlich auf der Vorburg in einem repräsentativeren Wohnhaus. Daneben standen Gesinde- und Wirtschaftsgebäude. Der Burgturm diente im Wesentlichen der Verteidigung. Alle Bewohner konnten sich in diesem Falle dorthin zurückziehen. Die Brücken wurden entweder abgebrochen, hochgezogen oder durch Tore verriegelt.“
Das nebenstehende Bild stellt den Versuch dar, die beschriebene Situation möglichst genau wiederzugeben und berücksichtigt zudem Konturen der heutigen Inseln. Die Satellitenperspektive ermöglicht darüber hinaus die Verwendung der Lageskizzen von Richard Haupt von 1886. Natürlich ist ungewiss, welche genaue landschaftliche Form im Mittelalter vorlag, ebenso unklar ist, welche Bewaldung und welche Wiesen-, Weiden und Ackernutzung in unmittelbarer Umgebung vorhanden waren. Die vorliegende Skizze soll dementsprechend nur eine Veranschaulichung sein, evtl. aber auch ein Modell, das durch weitergehende Forschung ersetzt oder nach und nach verbessert wird. Erst archäologische Untersuchungen könnten hier mehr Klarheit bringen.
Zugefügt gegenüber Rischs Skizze ist hier allerdings der evtl. damals schon vorhandene staubare Wasserablauf in östlicher Richtung, der das heutige Wehr mit der Fischtreppe darstellt. Die Wege entsprechen etwa der Lage im 18. Jahrhundert. Bisher rein spekulativ ist die Gestaltung der Umgebung mit Wald. Ohne Frage war aber die Entwaldung des Landes im Hochmittelalter noch nicht so weit fortgeschritten wie es sich 1588 auf der Karte von Daniel Frese darstellt. Im 13. und 14. Jahrhundert muss am Ufer der Krückau hauptsächlich von einer Mischung aus Erlen, Eschen, Hainbuchen und Stieleichen ausgegangen werden. Nadelbäume wurden erst im 16. Jahrhundert eingeführt.
Als Bauform der Burgen des 12. und 13. Jahrhunderts wird heute meist die Turmhügelburg (Motte) vermutet, wie sie als experimenteller Wiederaufbau in Lütjenburg neu entstanden ist. Da es keine gewachsenen Felsabbaugebiete in der norddeutschen Tiefebene gibt, waren die Wohn- und Verteidigungsbauten nicht wie im Rheinland oder den Alpen aus Stein, sondern fast ausschließlich aus Holz gebaut, das – sofern nicht besondere Bedingungen vorliegen – inzwischen vollständig verschwunden ist. Reste solcher Burgen sind deshalb nur nachgewiesen worden, wenn der Bauplatz nicht wiederverwendet wurde und Wall- oder andere Bodenformationen übrig blieben. Eine solche Fundstelle gibt es oberhalb von Barmstedt bei Langeln, wo nachgewiesen wurde, dass sich am Ufer der Krückau eine Turmhügelburg befunden haben muss. Die Barmstedter Burg in der Krückau wurde jedenfalls später durch ein Schloss überbaut. Möglicherweise gab es mehrere solcher Burgen in unserem Gebiet. Die Barmstedes selbst besaßen nachweislich eine Burg (castrum) in Uetersen, deren Standort nach der Klostergründung verlegt wurde. Nach Risch gab es im Kreis Pinneberg im Mittelalter vier landesherrliche Burgen: Barmstedt, Pinneberg, Hatzburg und Haseldorf, die jeweils zu unterschiedlichen Zeiten ihre Funktion hatten. Barmstedt wurde erst nach dem Ende der Barmstedes landesherrliche Burg, als sie Anfang des 14. Jahrhunderts von dem Schauenburger Grafen übernommen worden war, der hier wiederum einen Vogt für das Amt Barmstedt einsetzte, was dem nördlichen Kreis Pinneberg weitgehend entspricht. Risch führt neben den landesherrlichen Burgen als adlige Wohnsitze, die teils burgartig ausgebaut waren, auf: Bilsen, Hainholz, Lieth (?), Wisch, Seestermühe, Haselau, Uetersen I und II, Heist I und II, Hetlingen und Thesdorf (?). Dabei waren neben Barmstedt die Anlagen in Hainholz, Haseldorf, Hatzburg, und Heist I zumindest zeitweise im Besitz der Barmstedes.
Unklar ist bisher, ob hier bei der Burg bei Barmstedt auch der Hof Barmstedt – als Vorwerk – zu verorten ist. Nach Hirschfeld (S.4) war der Ausdruck „curia“ im 13. Jahrhundert die Bezeichnung für einen ritterlichen Hof als Typus zwischen einer ritterlichen Burg („castrum“) und Bauernhof, der immerhin durch Umwallung geschützt war. Die Übergänge seien aber fließend gewesen und hätten sich der jeweiligen Landschaftsform angepasst. Die Höfe hätten in oder neben Dörfern gelegen, die Burgen aber abseits vom normalen Siedlungsplatz in Niederungen als Sicherung gegen Überfälle. In der Urkunde werden beide Begriffe nicht verwendet.
Ob es zur damaligen Zeit bereits eine Mühle gegeben hat, ist nicht bekannt. Wassermühlen allerdings wurden damals mit teils großem Aufwand angelegt. Für Hamburg, die zentrale Stadt und Burg der Grafschaft Stormarn ist beispielsweise dokumentiert, dass dort 1189 ein Damm durch die Alster gebaut wurde, um eine Kornmühle zu betreiben. Sie wurde an einen Müller verpachtet, der dafür einen Teil an die gräfliche Kasse weiterzugeben hatte.
Ob der Name „von Barmstede“ aus dem Ortsnamen abgeleitet ist oder anders herum, die Ritter dem Ort den Namen gaben – wie z.B. auf der Wikipedia-Seite über die Barmstedes vermutet wird – ist bisher nicht zweifelsfrei zu klären. Erstaunlich ist, dass trotz der häufigen Nennung in Urkunden die Barmstedes in mehreren alten holsteinischen Adelsverzeichnissen z.B. Dankwerth und Angelus, nicht erwähnt werden. (Bubbe, S.31) Es ist nicht auszuschließen, dass die Barmstedes im Zuge der Kolonisierung der Marsch durch die Erzbischöfe und Stormarns und Holsteins durch Adolf II. von Schauenburg mit eingewandert sind und hier als deren Vögte eingesetzt wurden. Falls der letzte Barmstede, Otto II., tatsächlich am Bauernaufstand 1306 beteiligt war, wäre dies u. U. ein Grund, weshalb die Familie aus den Adelsregistern getilgt wurde. Jedenfalls wurden ihre sämtlichen Güter eingezogen.
Urkundliche Erwähnungen von Barmstedes: 1175 wird Wilbrandus de Barmstede in einer Urkunde Heinrichs des Löwen genannt. 1190 werden Borchardus, Heinricus, Marquardus, Lambertus, fratres de Barmstede, genannt in Urkunden des Grafen Albrecht von Orlamünde. 1190 hielt Heinrich II. urkundlich als Heinricus de Barmstede als Landgerichtsrat mit Albrecht von Orlamünde Gericht in Kellinghusen, 1202-1228, in der Zeit der dänischen Herrschaft unter Albrecht von Orlamünde, wird er als nobilis erwähnt, 1216 ist er als Zeuge einer Urkunde über ein Lehen Albrechts am Selenter See genannt. 100 Jahre nach ihrer ersten Erwähnung, im Jahre 1257, begeben sie sich in die Ministerialität, werden damit Dienstmannen des Erzbischofs unter Verzicht auf Adel und Freiheit, erhalten dafür aber das Gut Haseldorf.
Das Ende Barbarossas, Heinrichs des Löwen und Adolfs II.
Graf Adolf II. nahm im Heer Heinrichs des Löwen 1159 mit seiner Gefolgschaft, zu der möglicherweise auch die Barmstedes mit ihrer Mannschaft gehörten, teil am Zug Friedrichs I. (Barbarossas) nach Italien und kehrte offenbar heil zurück. Fünf Jahre später jedoch, im Jahre 1164, wurde er in einem erneuten Feldzug Heinrichs des Löwen gegen die Abodriten in der Schlacht bei Verchen getötet. Sein Sohn Adolf III. erbte die Grafschaft.
Als sich Heinrich der Löwe 1176 weigerte, Barbarossa militärisch gegen die lombardischen Städte zu unterstützen, erlitt dieser eine Niederlage, konnte aber schließlich einen Friedensschluss mit dem Papst erreichen. Heinrich der Löwe, der seine Lehnspflicht gegenüber dem Kaiser verletzt hatte, verlor daraufhin auf Beschluss des Würzburger Hoftags seine Herzogtümer, ging 1180 nach Südengland ins Exil und starb 1195 in Braunschweig.
Graf Adolf III. (-1203), der sich in den Auseinandersetzungen zwischen Barbarossa und Heinrich dem Löwen für die Seite des Kaisers entschieden hatte, behielt seine Rechte. Barbarossa überlebte wiederum den dritten Kreuzzug nicht. 1189 war er bereits auf dem Hinweg ertrunken, als er ein Kreuzfahrerheer zusammen mit Philipp II. von Frankreich, Richard I. (Löwenherz) von England gegen Jerusalem führen wollte, das gerade von Saladin erobert worden war. Die Kreuzfahrer konnten jedoch nur Akkon zurück erobern.
Barbarossas Nachfolger, Heinrich VI., konnte 1184 die Vereinigung des Heiligen Römischen Reichs mit dem süditalienischen Normannenreich (Sizilien) erreichen. Durch die Gefangennahme von Richard Löwenherz 1192, als der wegen Thronstreitigkeiten mit seinem Bruder Johann unerkannt nach England zu kommen versuchte, konnte er vorübergehend die Lehnsabhängigkeit Englands und gleichzeitig die Schwächung der Fürstenopposition im eigenen Reich erreichen. 1197 wollte er einen neuen Kreuzzug, den „Deutschen Kreuzzug“ durchführen, verstarb aber vorher 31-jährig an Malaria. Der Kreuzzug selbst führte zur Eroberung des Küstenstreifens von Tyrus bis Tripolis. Nach dem Tod Heinrichs 1198 folgte ihm Philipp von Schwaben (Staufer, jüngster Sohn Barbarossas) (1177-1208) als römisch-deutscher König.
Holstein als dänisches Lehen (1202-1227)
Die Entmachtung Heinrichs des Löwen im Jahr 1180 hatte im Norden des Reichs zunächst ein Machtvakuum zur Folge, das sich die dänischen Könige allerdings schnell zunutze machen konnten. Heinrich hatte zur Zeit seiner Herrschaft in einem komplizierten machtpolitischen Spiel erst die Wenden in Mecklenburg zu Raubzügen gegen die dänischen Küsten ermuntert, dann aber 1171 einen Frieden mit König Waldemar geschlossen. Als die Reichsacht über Heinrich verhängt wurde, half Waldemar dem Kaiser bei der Besetzung Lübecks.
1187 folgte als König in Dänemark Knut VI., der sich aufgrund der neuen – für ihn günstigeren – Lage weigerte, dem Kaiser den Lehnseid zu schwören, was eine Verletzung der Pflicht war, die der deutsche König Lothar 1131 gegen den Dänen Niels in einem Krieg durchgesetzt hatte. In neuen Kriegen setzte er seine Lehnshoheit in Pommern durch und baute seine Macht in Finnland und Estland aus und griff Lübeck und Holstein an. Waldemar II. führte nach dem Tod seines Bruders Knut dessen Strategie fort und griff die holsteinische Grafschaft an.
Waldemar gewann 1202 mit seinem dänischen Ritterheer in der Schlacht bei Stellau gegen das deutsche Heer unter Adolf III. von Schauenburg-Holstein. Adolf konnte nach Hamburg flüchten, wurde aber nach einer Belagerung der Stadt gefangen genommen. Im Tausch gegen seine Freilassung verzichtete er auf die Grafschaften Stormarn-Holstein, Wagrien und Ratzeburg und zog sich in seine Stammgrafschaft Schauenburg zurück, wo er 1225 – gewissermaßen im Exil – starb. Holstein wurde daraufhin 1203 dänisches Lehen. Die Regierung über Holstein gab Waldemar II. seinem Neffen Albrecht von Orlamünde.
Im Reich war es nach dem Tod von Heinrich VI. zu erneuten Thronstreitigkeiten zwischen Otto IV.(Welfe) und Philipp von Schwaben (Staufer) gekommen. 1208 wurde Letzterer ermordet und als neuer König und Kaiser 1209 Otto IV. gekrönt. Schon 1211 wählten die Reichsfürsten Friedrich II. zum „anderen römisch-deutschen König“. Er wurde einer der bedeutendsten Kaiser des Mittelalters, war hochgebildet, sprach mehrere Sprachen, zeigte Interesse am Islam, verfolgte aber gleichzeitig Häretiker. Aufgewachsen in Sizilien, zog er 1212 nach Deutschland gegen Otto, der in Bouvines in einer Entscheidungsschlacht zwischen England und Frankreich starb, so dass Friedrich jetzt unumstritten König war. Er zeigte allerdings wenig Interesse an den Angelegenheiten des Nordens. Der Dänenkönig Waldemar erhielt durch Friedrich II. 1214 in einer Urkunde verbrieft „alles Land jenseits der Elbe, das zum Römischen Reich deutscher Nation gehörte, und dazu alles Wendenland, das von Waldemars Vorgänger erobert worden war.“ (Degn, S.55) Gleich nach der Krönung Friedrichs II. zum Kaiser wurde sein Sohn Heinrich (VII.) 1220 zum römisch-deutschen König gewählt. Friedrich zog zurück nach Sizilien, die Regierung des Reichs lag wegen der Minderjährigkeit Heinrichs bei Reichsverwesern. Holstein war jetzt – inclusive Lübeck und Hamburg – dänisches Lehen geworden.
Waldemar II., der jetzt den Beinamen „der Sieger“ erhalten hatte, setzte seine Politik der Beherrschung der Ostsee fort. Durch Unterstützung des Schwertritterordens und Gründung der Stadt Reval (Dänenburg) sowie in einer siegreichen Entscheidungsschlacht (bei der der Danebrog vom Himmel gefallen sein soll) konnte die dänische Machtstellung ausgebaut werden.
Sein Stern geriet aber ins Sinken, als er 1214 auf einer dänischen Insel bei der Jagd zusammen mit seinem Sohn vom mecklenburgischen Grafen von Schwerin gefangengenommen und in der Burg Dannenberg festgesetzt wurde. In über 10-jährigen Verhandlungen zu seiner Freilassung, an denen Albrecht von Orlamünde und Vertreter des Deutschen Reichs beteiligt waren, konnten keine Ergebnisse erzielt werden.
Adolf IV. (1224-1239), Sohn von Adolf III., verbündete sich nun mit Heinrich von Schwerin, Heinrich von Werle und Erzbischof Gerhard II. von Bremen und den führenden Männern in Holstein gegen Albrecht von Orlamünde und siegte 1225 in der Schlacht bei Mölln. Der gefangene König Waldemar ging in seiner Not nun auf alle Forderungen des Reichs ein und wurde daraufhin freigelassen. Sobald er jedoch wieder im Besitz seiner königlichen Macht war, widerrief er sofort alle Zusicherungen, da sie ja unter Zwang erfolgt waren. Waldemar zog mit seinem Heer sofort gegen Rendsburg, Dithmarschen, Itzehoe und Segeberg und vereinigte sich mit seinem Verbündeten Otto von Lüneburg, der Hamburg eingenommen hatte. Adolf IV. konnte aber seine Verbündeten, verstärkt durch die seit 1226 freie Reichsstadt Lübeck, wieder zusammenbringen und erreichte in der Schlacht bei Bornhöved bei Plön im Jahre 1227 die Wiedereroberung der nordelbischen Grafschaften und ihrer Rückkehr als Lehen ins deutsche Reich.
Die Ritter von Barmstede und die Grafen von Schauenburg-Holstein-Pinneberg (1227-1250)
Die dänische Ostseeherrschaft war beendet und damit stand die südliche Ostseeküste der deutschen Ostkolonisation offen. Der Schwertbrüderorden ging 1237 im Deutschen Orden auf und von Lübeck strömten deutsche Kaufleute in die slawischen und baltischen Länder aus und gründeten die vielen heute dort liegenden Städte, die später den Kernbestand der Hanse ausmachen sollten.
Adolf IV. nahm 1238 noch an einem Kreuzzug teil und teilte seine Grafschaft 1239 unter seinen Söhnen auf, so dass von jetzt an Holstein ein Flickenteppich verschiedener Teil-Herrschaften wurde. Er selbst wurde Mönch, ließ sich 1244 zum Priester weihen, gründete zum Schluss noch Neustadt und zog sich dann endgültig in ein Kloster zurück. Er starb 1261 im von ihm gestifteten Franziskanerkloster in Kiel. Unter seinen Söhnen Johann (Holstein-Kiel) und Gerhard (Holstein-Itzehoe, d.h. Stormarn, Plön, Schauenburg – incl. Herrschaft Pinneberg) wurde die Grafschaft zunächst in zwei, später in sechs Teile zersplittert. 1300 gibt es die Kieler, Itzehoer, Rendsburger, Plöner, Segeberger und Schauenburger (an der Weser) Linie. Bei Erbteilungen erhielt immer jede Linie einen Anteil. Grundeinheiten waren die Kirchspiele, jeweils mit einem Schloss, von dem aus der gräfliche Vogt Gerichtsbarkeit und Hebung der Einkünfte ausüben konnte. Barmstedt war damals allerdings noch im Besitz des Hamburger Domkapitels.
Der deutsche Kronerbe Heinrich (VII.) wurde 1228 volljährig und übernahm die Regierung als römisch-deutscher König, wobei er die Städte stark förderte und u. a. damit die Fürsten gegen sich aufbrachte, wobei eine tiefe Gegnerschaft zum Vater und zum Papst entstand. Nachdem er eine Verfügung gegen ungerechtfertigte Ketzerverfolgungen erlassen hatte, wurde er vom Papst gebannt. Heinrich verbündete sich daraufhin mit der antikaiserlichen Opposition unter den Fürsten. 1235 zog sein Vater, Friedrich II., gegen Heinrich und siegte im Swiggerstal. Friedrich entthronte ihn und ließ ihn in Apulien festhalten, wo er schon 1242 starb.
Epoche der Stadtgründungen beginnt im ganzen Reich – 1232/5 erkannte Friedrich II. auf der Reichsversammlung in Mainz zusätzliche Rechte der Landesfürsten, wobei er königliche Rechte, sog. „Regalien“, aufgab bzw. an die Landesfürsten übergab. Auch Adolf IV. war daran stark gelegen. Er wird in der Urkunde „Statutum in favorem principum“ als Hauptzeuge aufgeführt. Diese Regalien werden die drei M genannt, nämlich „Markt, Mauer, Münze“.
Adolf IV. setzte dieses Recht in einer Vielzahl von Stadtgründungen um. An geeigneten Stellen, wo schon Burgen lagen oder sich Fernhandelswege kreuzten, wurden die Neustädte in Itzehoe, Hamburg, Rendsburg, Oldesloe gegründet, dann als völlige Neugründungen die Städte Kiel, Heiligenhafen, Neustadt und Oldenburg i.H., Plön und Lütjenburg.
In unserer Region wurden die beiden Städte Krempe und Wilster in den seit dem 12. Jahrhundert urbar gemachten Elbmarschen gegründet, Krempe wahrscheinlich unter starker Förderung durch die Barmstedes.
Der Rechtsgrundsatz „Stadtluft macht frei“ verschaffte den bisher hörigen Bauern die Möglichkeit, soweit sie 1 Jahr und 1 Tag unbehelligt in der Stadt gelebt hatten, von den lehnsrechtlichen Ansprüchen ihrer Grundherren befreit zu sein. Dem Landesherrn verschafften die Städte neue Einnahmequellen und eine starke Förderung von Handel und Gewerbe. Sie erhielten im holsteinischen Bereich alle das lübische Recht, also einen Rat aus Bürgermeistern und mehreren Ratsherren auf Lebenszeit, die sich, wenn ein Posten freiwurde, selbst „ergänzte“ aus dem Kreis der begüterten, „ratsfähigen“ Bürgern. Zu diesen gehörten nur diejenigen, die in der Stadt Grundeigentum besaßen. Die höhere Gerichtsbarkeit wurde vom landesherrlichen Vogt ausgeübt, der aber nach und nach verdrängt wurde.
Raubritterplage – Eine weitere wichtige Reform durch die Mainzer Reichsversammlung war das Landfriedensgesetz, das privaten Rückgriff auf Gewalt verbot. Kirchen, Häuser, Straßen, Geistliche, Pilger, Frauen, Kaufleuten etc. wurden unter Schutz gestellt. Verletzungen dieses Gesetzes wurden mit „peinlicher Strafe“ bedroht. Diese gesetzliche Klarstellung und Verschärfung war offenbar notwendig geworden, denn Überfälle auf Kaufleute und Warentransporte waren im ganzen Reichsgebiet zu einer Plage geworden. Gerade die zunehmende Bedeutung der Städte und des Handels brachten einen Niedergang des Landadels mit sich, so dass immer häufiger Raubritter zur Selbsthilfe griffen, um sich in den Besitz von Reichtümern zu bringen, was vorher in Eroberungszügen z. B. nach Wagrien und das übrige slawische Gebiet für jeden teilnehmenden Ritter möglich war. Wegen der unklaren und oft nicht vorhandenen territorialen Autorität gab es auch keine übergeordneten Sicherheitskräfte. Es galt noch das mittelalterliche Fehderecht, das es jedem Freien ermöglichte, bei Einhaltung gewisser Verfahrensregeln, anderen mit Gewalt zu nehmen, was man für sein Recht hielt.
Auch einzelne der Ritter von Barmstede nahmen sich in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts dieses Recht heraus, als sie auf der Elbe Hamburger Schiffe aufbrachten.
Gründung des Klosters Uetersen
Gleich, nachdem Adolf IV. seine Grafschaft wieder erobert hatte, erscheint ein Mitglied der Ritterfamilie Barmstede im Jahr 1227 wieder in Urkunden, als Lambertus de Barmstede zum Bischof in Ratzeburg ernannt wird. Schon hieraus wird deutlich, dass die Familie der Barmstedes gut verbunden war mit der altholsteinischen Führungsschicht, der „virtus Holzsatorum“, und gleichzeitig mit dem Schauenburger Grafen. Sein Episcopat war aber sehr unglücklich. Er wurde stark angefeindet und starb bereits ein Jahr nach seiner Amtsübernahme.
1235 gründete Heinrich II. von Barmstede das Zisterzienser-Nonnenkloster in Utersten (Uetersen), also noch bevor der Landesherr Adolf IV. im Jahre 1246 (Degn, S.58) das Zisterzienser-Nonnenkloster Hervardeshude (später Harvestehude) am Pepermölenbek (Fischmarkt zwischen Hamburg und Altona) durch Heilwig von der Lippe gründete. Der abgelegene Ort am Rande der noch nicht erschlossenen Elbmarsch lag damit auch am äußersten Ende („uterst End“, woraus sich der Name Uetersen entwickelt haben soll) ihres Herrschaftsbereichs. Heinrich machte seinen Besitz inclusive seiner dort liegenden Burg zu einer geistlichen Stiftung und versah diese auch mit weiteren Schenkungen. In einer Urkunde von 1234 ist beurkundet, dass Heinrich II. von Barmstede von anderen Besitzungen dem Kloster „23 Stadter Scheffel Winterweizen aus Horst“ stiftete (Marek). Er rief 12 Nonnen der Zisterzienserinnen aus dem Kloster Reinbek und ließ etwas entfernt eine neue Burg bauen. Die Gründungsurkunde des Klosters ist mit einem Siegel der Barmstedes versehen und zeigt als einziges erhaltenes Dokument das Wappen mit den drei Wolfsköpfen. Bubbe schreibt: „Drei Wolfsköpfe auf dem Hals mit aufgesperrtem Rachen. Ob dies Wappenbild darauf hinweisen soll, daß die Ritter eifrige Wolfsvertilger in der waldreichen, von Wölfen geplagten Gegend waren, oder ob es ein Sinnbild ihres Geschlechts sein soll, das die Ritter als reißende Wölfe bezeichnet, läßt sich wohl nicht entscheiden.“ (S.33) Horst wurde bald nach dem Aussterben der Barmstedes als Patrimonialgut komplett unter die Gerichtsbarkeit des Nonnenklosters gestellt (Marek).
Klöster in Schleswig-Holstein: Klöster spielten im Mittelalter eine zentrale Rolle, nicht nur für die Frömmigkeit, sondern auch in der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Zunächst gab es Benediktiner in Ratzeburg, Lübeck, Cismar, Schleswig, Ripen, Preetz, des Weiteren Augustiner in Neumünster (später Bordesholm) und Segeberg. Die Trachten waren schwarz. Die Zisterzienser trugen über einem weißen Gewand ein schwarzes Skapulier. Gegründet ca 1120 und bekannt geworden durch Bernhard von Clairvaux, der den Aufruf zum Wendenkreuzzug 1147 verfasst hatte, war dieser Orden der erste zentral organisierte, dessen Hauptanliegen war, nicht von Spenden, sondern von der eigenen Hände Arbeit zu leben. Darum stand die Urbarmachung von siedlungsarmen Landstrichen im Vordergrund. Neben den – meist adligen – Mönchen bzw. Nonnen gab es Laienbrüder bzw. -schwestern, die für die Arbeit des Klosters unverzichtbar waren.
Das erste Zisterzienserkloster in Holstein war 1186 von Adolf III. in Reinfeld gegründet worden, von dort aus entstand 1226 das Nonnenkloster Reinbek. Adolf IV. förderte die weiteren Neugründungen in Ivenfleth (später Itzehoe), Uetersen und Harvestehude. Uetersen ist das einzige dieser Klöster, das von einem einzelnen Adligen gegründet und durch ansehnlichen Grundbesitz gut ausgestattet wurde. (Degn, S.67)
Literatur
- von Aspern, Dr. F.: Beiträge zur älteren Geschichte Holsteins, I. Heft. Hamburg 1849
- Bohn, Robert: Geschichte Schleswig-Holsteins, München 2006
- Bubbe, H. F.: Die Geschichte des Kirchspiels Barmstedt in ältester Zeit bis 1648, in: Dössel, Hans (Hg.):Stadt und Kirchspiel Barmstedt. Eine geschichtliche Schau I. Heft, Barmstedt 1936
- Dähn, Arthur: Ringwälle und Turmhügel: Mittelalterliche Burgen in Schleswig-Holstein. Unter Mitarbeit von Susan Möller-Wiering, Husum 2001
- Dankwerth, Caspar & Johannes Mejer: Newe Landesbeschreibung der 2 Herzogtümer Schleswig und Holstein. Husum 1652
- Degn, Christian: Schleswig-Holstein – eine Landesgeschichte. Historischer Atlas, Neumünster 1994
- Ehlers, Wilhelm: Geschichte und Volkskunde des Kreises Pinneberg. Elmshorn 1922
- Freytag, Erwin: Die Herren von Barmstede und die Gründung des Klosters Uetersen, in: Jahrbuch für den Kreis Pinneberg 1970
- Freytag, Erwin: Burgen und Kloster in Uetersen während des Mittelalters, in: Jahrbuch für den Kreis Pinneberg
- Haupt, Dr. Richard: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Schleswig-Holstein, Kiel 1886
- Klessmann, Eckart: Geschichte der Stadt Hamburg, Hamburg 1981
- Lange, Ulrich (Hrsg.): Geschichte Schleswig-Holsteins. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Neumünster 2003
- Lorenzen-Schmidt, Klaus-Joachim / Pelc, Ortwin (Hrsg.): Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster 2000
- Marek, Ulf: Ländliche Idylle mit Charakter, in BZ vom 7. Juni 2013
- Neuschäffer, Hubertus: Das Amt Barmstedt und ehemalige Grafschaft Rantzau, in: SCHLESWIG-HOLSTEIN 11/87, S. 2-6
- Hans-Gerhard Risch: Die mittelalterlichen Burgen im Kreis Pinneberg. Ein Überblick zum derzeitigen Forschungsstand, in: Archäologie des Mittelalters und Bauforschung im Hanseraum Rostock o.J.
- Seestern-Pauly, Friedrich: Beiträge zur Kunde der Geschichte sowie des Staats- und Privatrechts des Herzogtums Holstein, II. Band, Schleswig 1825
- Theilig, Bernhard: Der Anfang Barmstedts. (Urkunde Adalberos…), in: Jahrbuch für den Kreis Pinneberg 1980
- Theilig, Bernhard: Die Heiligen-Geist-Kirche in Barmstedt und ihre Geschichte, in: Jahrbuch für den Kreis Pinneberg 1980
- Theilig, Bernhard: Die 7 Epochen in der Geschichte unserer engeren Heimat, in: Jahrbuch für den Kreis Pinneberg 1999
- Theilig, Bernhard: Die Geschichte der Schloßinsel Rantzau zu Barmstedt, in: Jahrbuch für den Kreis Pinneberg 1987
- Freytag, Erwin: Schriften des Vereins für schleswig-holsteinischen Kirchengeschichte 2./17.Band 1859/60